1. Umfang und Lieferung
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HSD Hardware Software
Development GmbH (nachfolgend HSD genannt) gelten für alle Lieferungen und
Dienstleistungen, die HSD gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch
für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
1.2 In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen der HSD gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und
Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie
Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der
jeweils aktuellen Form.
1.3 Die Verpflichtungen von HSD richten sich ausschließlich nach dem Umfang und
Inhalt eines von HSD entgegengenommenen Auftrages oder einer von HSD ausgestellten
Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen"
in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
2. Preise und Zahlung
2.1 Soferne im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot, im
Bestellformular oder in der aktuellen Preisliste angeführten Preise.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich
verrechnet, so sie nicht ohnedies extra ausgewiesen ist. Wir behalten uns Preisänderungen
vor, insbesonders bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten und
unlimitierten Zugängen.
2.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig.
2.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung
für die Durchführung von Leistungen durch HSD. Bei Zahlungsverzug ist HSD berechtigt,
sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens
von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu
verrechnen.
2.4 Darüberhinaus ist HSD bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus
Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur
vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung
aufzulösen.
2.5 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber HSD und die
Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von HSD nicht anerkannter Mängel,
ist ausgeschlossen.
2.6 HSD ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und
sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter
Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.
2.7 Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders
sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten
(Adressänderung, etc.)
3. Datenschutz und –sicherheit
3.1 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist HSD berechtigt,
personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern.
Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und
fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel
verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch
notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.
3.2 Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb
des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines
Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und
Domaininformationen bekanntgemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich
damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Vertragspartner werden nicht
eingesehen.
3.3 HSD ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei
ihr gespeicherten Daten zu schützen. HSD ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es
jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie
weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter
gegenüber HSD aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
3.4 HSD behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der begründete Verdacht
besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits-
oder betriebsgefährdend für HSD- oder andere Rechner oder gesetzwidrig sind,
unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die
Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und
jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von HSD üblicherweise
verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von HSD auch
gegenüber Dritten aufgrund der Abtrennung vom Internet werden für diese Fälle
ausgeschlossen.
3.5 HSD ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere
Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem
Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des
Datenverarbeiters umfaßt ist.
Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und
betriebsinterner Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert.
Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten hat außer in den Fällen gesetzlicher
Erlaubtheit oder gesetzlicher Verpflichtung zu unterbleiben. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, daß HSD Kundendaten gem. ' 96 TKG zur Erstellung eines
Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.
3.6
4. Sonstige Bestimmungen
4.1 Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten
anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche
Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Baden/Wien als vereinbart.
4.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen
sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.
4.3 HSD ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der
Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
5. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferung
5.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im
uneingeschränkten Eigentum von HSD.
5.2 Soferne nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6
Monate.
5.3 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von HSD entweder
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird
einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder
Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
5.4 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von HSD zu verantworten
sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des HSD nachweisbar
entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart,
wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
6. Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software
6.1 Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der
Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen.
6.2 Für Software, die als "Public Domain" oder als
"Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr
übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder
allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.
6.3 Bei individuell von HSD erstellter Software ist der Leistungsumfang durch
eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt.
Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine
Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei
HSD.
6.4 Bei HSD-Standardsoftwareprodukten übernimmt HSD keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen
Anforderungen des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl
mit anderen Programmen zusammenarbeitet und daß die Programme ununterbrochen und
fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden können. Die
Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
7. Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls
7.1 Bei Firewalls, die von HSD aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht HSD
prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik
vor. HSD weist allerdings darauf hin, daß absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht
gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von HSD aus dem Titel der
Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die
dadurch entstehen, daß das beim Vertragspartner installierte Firewall-System umgangen
oder außer Funktion gesetzt wird.
7.2 HSD weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des
Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie
im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne
Einverständnis von HSD.
8. Zusätzliche generelle Bestimmungen bei Dienstleistungen
8.1 Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt HSD die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, wie unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. HSD übernimmt keine Gewähr, daß aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.
8.2 Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
9. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen im Geschäftsbereich MyCity Netzwerk Services
9.1 Die Nutzung der HSD-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche
Weitergabe von HSD Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen
Zustimmung von HSD.
9.2 IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der
Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der
jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).
9.3 Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards
RFC1009, RFC1122, RFC1123 und RFC1250. Falls durch Nichteinhaltung obiger Standards HSD
oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich HSD vor, die
Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken und Aufwand,
der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstanden ist, mit dem zum jeweiligen
Zeitpunkt von HSD üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner zu
verrechnen.
9.4 Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der
"Netiquette". Sollten aus dem Internet Beschwerden über den Vertragspartner an
HSD herangetragen werden, so ist HSD im Wiederholungsfalle berechtigt, den Anschluß und
das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Weiters wird die zur
Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von HSD
üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.
9.5 Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von
Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich
nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.
9.6 Bei Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen soweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen
vorsehen.
9.7 Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter geheimzuhalten. Für
Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter durch den Vertragspartner
oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
9.8 In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von
Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des
Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur
ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von HSD
beigestellt werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten
für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluß am Point of
Presence erreicht werden.
9.9 HSD betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt
höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. HSD übernimmt jedoch
keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die
gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder daß gespeicherte Daten
unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
9.10 HSD haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt
von Daten, die durch Dienste von HSD zugänglich sind. Der Vertragspartner von HSD
verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von HSD angebotenen Dienste und Datenleitungen
an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der
Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen
Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gesetzwidrige
Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden. HSD behält sich
jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder
internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden,
verpflichtet sich jedoch nicht dazu. HSD weisst weiters darauf hin, dass Sie fuer den
Inhalt und Auswirkungen von E-Mails auf Empfaengersysteme als Datenuebertraeger nicht
haftbar gemacht werden kann.
9.11 Der Vertragspartner von HSD wird ausdrücklich auf die Vorschriften des
Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF
und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die
Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten
und gegenüber HSD die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser
Rechtsvorschriften zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, den
Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von
Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner wird darüber hinaus auf die
Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes BGBl 1997 I/100 und die darin festgelegten
Pflichten der Inhaber von Endgeräten hingewiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich
auch zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen
fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von
Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige,
konzessionspflichtige Dienste oder durch andere Rechtsvorschriften Beschränkungen
unterworfenen Nutzungen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, HSD von jedem
Schaden frei zu halten, der sonst durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht,
insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder
Kreditschädigung ('' 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem
Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder
Kreditschädigung (' 1330 ABGB).
9.12 Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie
z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt HSD die vereinbarten
Leistungen in dem Ausmaß, wie unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen
Voraussetzungen möglich ist. HSD übernimmt keine Gewähr, daß aus den beigestellten
Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden
können.
9.13 Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von
Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich
ausgeschlossen.
10. Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer
10.1 Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber HSD, die in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen, insbesondere die
Vorschriften der Punkte 3 und 9 seinen Kunden aufzuerlegen und haftet HSD gegenüber für
Schäden, die aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch seine Kunden entstehen.
Gültig ab September 1998